Servicebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der travSIM GmbH
1. Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 . „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche, juristische Person oder eine öffentlich-rechtliche Person, die ein Rechtsgeschäft zum Erwerb einer SIM-Karte oder einer Dienstleistung (Aufladung) abschließt.
2. Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes
2.1. Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop http://www.travsim.de und http://www.travsim.com.
2.2. Kommt der Vertrag zustande, gelten die Vertragsbedingungen.
travSIM GmbH Domains:
travSIM.com, travSIM.de, travSIM.us, travSIM.co.uk, travSIM.co.za).
Marcel Scheifhacken
Friedrich-Franz Str.19 Haus AD-14770 Brandenburg adH.
Registernummer: HRB27022P.
Registergericht: Amtsgericht Potsdam.
2.3. Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb einer Woche. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
2.4 Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
- Wählen Sie die gewünschte Ware aus
- Bestätigen durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“
- Prüfen der Angaben im Warenkorb
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“
- Die Anmeldung im Online-Shop erfolgt nach Registrierung und Eingabe der Anmeldedaten (E-Mail. Adresse und Passwort) oder als Gastzugang und Eingabe sämtlicher Daten.
- Nochmalige Prüfung bzw. Korrektur der jeweiligen eingegebenen Daten.
- Verbindliche Absendung der Bestellung.
Vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung kann der Verbraucher durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste wieder auf die Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefehler berichtigen und nach Kontrolle seiner Angaben durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Dies stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche
2.5. Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit unter http://www.travsim.de/agb einsehen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Bereich unter: Mein Konto > Meine Bestellungen einsehen.
3. Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
3.1 . Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
3.2. Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Lastschrift, PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express).
3.3. Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
4. Lieferung
4.1. Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig.
4.2. Hat der Verbraucher die Zahlungsart Vorkasse gewählt, versenden wir die Ware nicht vor Zahlungseingang.
5. Nutzungsbedingungen/Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten
5.1. Die Firma travSIM GmbH ist Vermittler der Telekommunikationsleistung und übernimmt keine Haftung, insbesondere für die Netzabdeckung. Die Telekommunikationsleistung wird durch den im Produkt angegebenen Mobilfunkanbieter erbracht und gewährleistet.
5.2. Für die Erbringung der Telekommunikationsdienstleistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Mobilfunkanbieters.
5.3. Der Verbraucher verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten oder die Dienste selbst nicht zu missbrauchen, insbesondere
- Keine Schadsoftware, unerlaubte Werbung, Kettenbriefe oder sonstige belästigende Nachrichten zu übermitteln;
- keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere geistige Eigentumsrechte (z. B. Urheber- und Markenrechte), zu verletzen;
- Die Dienste nicht zum Aufbau von Verbindungen zu nutzen, bei denen er für die Herstellung der Verbindung Zahlungen oder sonstige finanzielle Gegenleistungen von Dritten erhält (zB Verbindungen zu Werbehotlines);
- Handelt es sich beim Kunden um einen Privatkunden, ist die Nutzung dieser Dienste zu gewerblichen Zwecken nicht gestattet.
5.4 Verstößt der Verbraucher gegen Ziffer 5 oder Ziffer 3, ist der jeweilige Mobilfunkanbieter berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen.
5.5. Für die technischen Voraussetzungen des Endgerätes (Hardware) zur Nutzung der SIM-Karten ist die travSIM GmbH nicht verantwortlich.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
7. Widerrufsrecht
7.1. Widerrufsrecht.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß Artikel 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
7.2. Der Widerruf ist zu richten an:
travSIM GmbH (travSIM.com, travSIM.de,travSIM.us,travSIM.co.uk,travSIM.co.za)
Marcel Scheifhacken
Friedrich-Franz Str.19 Haus A
D-14770 Brandenburg adH
E-Mail service@travsim.com
7.3. Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung bzw. eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ausgenommen vom Widerruf sind SIM-Karten, die vom Kunden bereits zur Aktivierung registriert und bereits aktiviert wurden.
8. Vertragliche Regelung zu Rücksendekosten im Falle des Widerrufs
8.1. Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, gilt gemäß § 357 Abs. 2 BGB folgende Vereinbarung, wonach Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen haben, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
9. Vertragssprache
9.1. Als Vertragssprachen stehen ausschließlich Deutsch und Englisch zur Verfügung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand November 2017
travSIM GmbH: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prepaid-Mobilfunkdienste
Gültig ab 1. August 2013
1. Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die travSIM GmbH nutzt in den verschiedenen Ländern, die die travSIM GmbH anbietet, unterschiedliche Mobilfunkanbieter. Der Mobilfunkanbieter des jeweiligen Landes für die jeweilige SIM-Karte (nachfolgend „Mobilfunkanbieter“ genannt) erbringt seine Prepaid-Mobilfunkdienste („die Dienste“) unter den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), die der Vertragspartner („Kunde“) mit der Auftragserteilung („Prepaid-Mobilfunkvertrag“) anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn der Mobilfunkanbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden durch produkt- bzw. dienstleistungsspezifische Regelungen ergänzt, die auf der jeweiligen Website des Mobilfunkanbieters eingesehen und abgerufen werden können. Der Kundenservice der travSIM GmbH hilft Ihnen gerne weiter und sendet Ihnen den Link zur Website des jeweiligen Mobilfunkanbieters. Bei Unklarheiten oder Fragen kontaktieren Sie uns bitte über kundendienst@travsim.de
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Prepaid-Verträge, die ab dem 1. August 2013 abgeschlossen werden.
Mobilfunkverträge für Leistungen des jeweiligen Mobilfunkanbieters der erworbenen SIM-Karte. travSIM ist kein Mobilfunkanbieter und kann daher keine Netzqualität oder Netzabdeckung garantieren. Mit der Nutzung der SIM-Karte akzeptiert der Kunde die AGB des jeweiligen Mobilfunkanbieters.
1.3. Der Mobilfunkanbieter ist berechtigt, dem Kunden Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis durch Übersendung an die vom Kunden angegebene Adresse oder durch Versendung einer Textnachricht über den Short Message Service („SMS“) zuzusenden.
2. Vertragsabschluss und Vertragslaufzeit
2.1. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung (Aktivierung der Mobilfunkkarte) kommt der Prepaid-Mobilfunkvertrag zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Kunden zustande.
2.2. travSIM stellt dem Kunden eine Mobilfunkkarte des jeweiligen Mobilfunkanbieters zur Verfügung („Prepaid-Karte“). Mit der Prepaid-Karte besteht die Möglichkeit, diese im Mobilfunknetz zu nutzen.
Die Freischaltung des vom Mobilfunkanbieter betriebenen Mobilfunknetzes erfolgt auf Anfrage des Kunden (Kundenaktivierung). Die Kundenaktivierung erfolgt durch Angabe der erforderlichen Daten im Rahmen der
Anmeldung über Hotline oder Online-Anmeldung auf der Homepage. Der Kunde ist
ist verpflichtet, die Daten korrekt anzugeben. Die Kundenaktivierung erfolgt durch
Der Kunde tätigt einen ersten Anruf.
2.3. Der Mobilfunkanbieter kann die Annahme der Bestellung des Kunden ablehnen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. wenn der Kunde falsche Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Dienste missbrauchen will.
2.4. Der Prepaid-Mobilfunkvertrag endet mit der endgültigen Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.
2.5. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt ausgeschlossen.
3. Leistungsumfang
3.1. Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich der Inhalt des Prepaid-Mobilfunkvertrages zwischen dem Mobilfunkanbieter und dem Kunden nach dem Inhalt des Bestellformulars, den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Hierauf wird im Rahmen des Bestellvorgangs hingewiesen. Die Leistungsbeschreibungen und Preislisten stehen dem Kunden in den Verkaufsstellen oder auf den Internetseiten der Mobilfunkanbieter zur Einsichtnahme zur Verfügung oder werden ihm in zumutbarer Weise durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme zur Kenntnis gebracht. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden bekannt gegeben.
3.2. Der Mobilfunkanbieter stellt dem Kunden die Prepaid-Karte mit einer Telefonnummer, zwei persönlichen Identifikationsnummern („PIN“) und zwei dazugehörigen persönlichen Freischaltcodes („PUK“) zur Verfügung. Prepaid-Karte und PIN sind Voraussetzung für den Zugang zum GSM-Dienst des Mobilfunkanbieters. Mobilfunknetzes, dessen Lizenznehmer das jeweilige Unternehmen ist, das das Netz betreibt. Der PUK kann zur Legitimation im Kundendienst verwendet werden.
3.3. Die Telefonnummer der Prepaid-Karte wird dem Kunden beim Kauf mitgeteilt, z. B. im „Willkommensbrief“. Kunden müssen Änderungen der Telefonnummer akzeptieren, wenn diese auftreten.
Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber dem Mobilfunkanbieter und die dazu erlassenen Verfahrensregelungen oder die Zuteilung erfolgte aufgrund falscher Angaben des Kunden.
3.4. Die Leistungen des Mobilfunkanbieters beschränken sich räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des jeweiligen Landes und das Mobilfunknetz des jeweiligen Mobilfunkanbieters.
Darüber hinaus ist der Kunde berechtigt, im Rahmen des Angebots des Mobilfunkanbieters Verbindungen ins Ausland sowie Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze zu nutzen, sofern der Mobilfunkanbieter dies technisch zulässt und dies mit den jeweiligen ausländischen Netzbetreibern vereinbart hat. Für Verbindungen ins Ausland und aus dem Ausland gelten die Bedingungen des Prepaid-Roamings.
3.5. Im Rahmen des Prepaid-Mobilfunkvertrages erbringt der Mobilfunkanbieter dem Kunden die Nutzung von Telekommunikationsdiensten im Sinne des § 3 Nr. 24 TKG im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dabei handelt es sich um entgeltliche Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen.
3.6. Neben dem Telekommunikationsdienst nach Ziffer 3.5 kann der Mobilfunkanbieter dem Kunden Zugang zu sogenannten „Premiumdiensten“ im Sinne des § 3 Nr. 17 b TKG gewähren, insbesondere zu solchen Diensten, die über einen bestimmten Rufnummernbereich erbracht werden, innerhalb dessen ein weiterer Dienst, der nicht der Telekommunikationsdienst nach Ziffer 3.5 ist, durch den Mobilfunkanbieter oder einen Dritten erbracht wird. Zu den Premiumdiensten zählen insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Erotikdienste, Foren und Servicehotlines. Premiumdienste können auch über normale Festnetznummern erbracht werden. Insgesamt ist es unerheblich, ob für den weiteren Dienst über den Anschluss ein gesondertes Entgelt zusätzlich zum Anschlussentgelt anfällt oder nicht. Soweit für weitere Dienste ein gesondertes Entgelt anfällt, das über das Anschlussentgelt hinausgeht, fällt hierfür kein Entgelt an.
Sofern eine gesonderte Rechnung erstellt wird, wird diese dem Kunden über diese Leistung zusammen mit der abgerechneten Telekommunikationsdienstleistung nach Maßgabe von Ziffer 3.5 und Ziffer 5 übermittelt.
3.7. Der Mobilfunkanbieter übernimmt keine Gewähr für die Mobilfunkversorgung innerhalb geschlossener Räume, auch wenn grundsätzlich eine Netzabdeckung gegeben ist, da diese durch die besonderen baulichen Gegebenheiten beeinträchtigt sein kann.
3.8 Der Mobilfunkanbieter erbringt seine Leistungen im Rahmen der Kapazitätsgrenzen des jeweiligen Mobilfunknetzes. Vorübergehende Störungen, Einschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können zudem auftreten in Not- und Katastrophenfällen, aufgrund atmosphärischer Bedingungen und geografischer Besonderheiten sowie funktechnischer Hindernisse, Unterbrechungen der Stromversorgung oder aufgrund technischer Änderungen der Anlagen des Mobilfunkanbieters (zB Verbesserungen des Netzes, Verlegung der Standorte von Anlagen), aufgrund sonstiger Maßnahmen zB Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die zur ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aufgrund von Gründen höherer Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen).
3.9. Ziffer 3.8 gilt entsprechend für Störungen, Einschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, deren sich der Mobilfunkanbieter zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis bedient.
4. Zusatzleistungen
4.1. Für Prepaid-Zusatzleistungen bzw. Premiumleistungen gemäß Ziffer 3.6, die der Mobilfunkanbieter zur Verfügung stellt, gelten gesonderte Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten, insbesondere mit ggf. unterschiedlichen Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Prepaid-Zusatzleistung zum Nachteil des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Prepaid-Mobilfunkvertrages.
4.2. Werden Zusatzleistungen durch Kooperationspartner erbracht, so entsteht ein unmittelbares Ergebnis
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Die Kooperationspartner sind im Rahmen des Angebots und/oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw.
Preisliste gekennzeichnet. Die Leistung des Mobilfunkanbieters beschränkt sich auf die Bereitstellung des technischen Zugangs zu den Endgeräten des Kooperationspartners sowie auf die Leistungsverwaltung und das Inkasso. Für Fehler des Kooperationspartners
Der Mobilfunkanbieter haftet nicht für die eingesetzten Geräte und die Erfüllung seiner Verpflichtungen. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen durch die Kooperationspartner berechtigen den Kunden zu
Dies gilt nicht für die Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages. Entsprechend gelten die in Ziffer 4.2 genannten Bedingungen auch für Premiumdienste nach Ziffer 3.6, soweit diese von Dritten erbracht werden.
5. Abrechnung, Vorauszahlungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen durch Aufladung des Prepaid-Guthabenkontos
5.1. Der Mobilfunkanbieter berechnet die nachfolgenden Entgelte und stellt sie dem Kunden nach Maßgabe dieser Ziffer 5 in Rechnung.
Rechnung:
- Eine eventuelle einmalige Anschlussgebühr,
- Etwaige Grund- oder Pakettarife oder ein etwaiger Mindestumsatz,
- Die nutzungsabhängigen Anschlussgebühren,
- die nutzungsabhängigen Verbindungsentgelte für Premiumdienste gemäß Ziffer 3.6, auch wenn diese über eine Festnetzrufnummer erbracht werden und unabhängig davon, ob für den weiteren Dienst über das Verbindungsentgelt hinaus ein gesondertes Entgelt anfällt oder nicht,
- sonstige nutzungsabhängige und nicht nutzungsabhängige Entgelte (z.B. für Zusatzleistungen),
- Das über das Anschlussentgelt hinausgehende gesonderte Entgelt für den Premiumdienst gemäß Ziffer 3.6.
- Andere in diesen AGB oder der Preisliste genannte Entgelte,
soweit sie nach der jeweils gültigen Preisliste je nach Tarifwahl des Kunden berechnet bzw. anfallen. Als Vertragsgrundlage gelten die in den Preislisten angegebenen Bruttopreise.
5.2. Die Leistungen des Netzbetreibers aus dem Vertrag sowie die Verträge über Zusatzdienste und Premiumdienste hat der Kunde im Voraus zu bezahlen; der Kunde ist somit zur Vorkasse verpflichtet. Die Leistungen des Vertrages, die Zusatzdienste und die Premiumdienste kann er daher nur bei ausreichendem Guthaben auf dem individuellen Guthabenkonto der Prepaid-Karte („Prepaid-Guthabenkonto“) beim Netzbetreiber im Rahmen seines Vertrages nutzen.
5.3. Die Entgelte gemäß Ziffer 5.1 werden zeitgleich mit der Leistungserbringung vom Prepaid-Guthabenkonto abgebucht. Laufende Verbindungen werden bei Verbrauch des Prepaid-Guthabens unverzüglich unterbrochen. Erhöhungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes kann der Netzbetreiber an den Kunden weitergeben, so dass sich die nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte erhöhen. Eine etwaige Erhöhung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes und die daraus resultierende Erhöhung der nutzungsabhängigen und nutzungsunabhängigen Bruttoentgelte berechtigt den Kunden nicht zur Sonderkündigung.
5.4. Der Kunde kann Vorabzahlungen – soweit lokal verfügbar – in Form von „Aufladungen“ wie folgt vornehmen: (a) über ein elektronisches Aufladesystem, (b) durch Einlösen einer Prepaid-Cash-Karte oder (c) über die Internetseite der travSIM GmbH wie unter www.travsim.com angegeben.
5.5. Zahlungen, die auf dem Bankkonto der travSIM GmbH ohne oder mit einem falschen Verwendungszweck (Kundencode/E-Mail/Bestellnummer) eingehen, können nicht als Aufladung verarbeitet werden.
5.6. Gibt der Kunde eine falsche oder fremde Rufnummer an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Rufnummer das aufgeladene Guthaben aufbraucht. In diesem Fall haftet die travSIM GmbH bzw. der Netzbetreiber nicht für das eventuell aufgebrauchte Guthaben und kann keine Beträge zurückerstatten. Hat der Kunde eine falsche, jedoch nicht existierende Rufnummer angegeben, wird der Zahlungsbetrag an das beauftragte Bankkonto zurückgezahlt und steht dem Kunden zur Verfügung.
5.7. Bei Aufladung per Banküberweisung/Bareinzahlung erfolgt die Buchung auf dem Konto der travSIM GmbH nach Zahlungseingang. Die travSIM GmbH sendet dem Kunden den Gutschein-PIN per E-Mail an die E-Mail-Adresse. Alle derartigen Verkäufe sind endgültig. Die travSIM GmbH akzeptiert keine Rücknahme von Gutschein-PINS. Bei Einlösung einer Prepaid-Cash-Karte wird dem Kunden der Nominalwert der Prepaid-Cash-Karte innerhalb weniger Minuten auf seinem Prepaid-Guthabenkonto gutgeschrieben.
5.8. Für die Aufladung der Prepaid-Karte per Banküberweisung wird auf schriftliche Anfrage des Kunden unter Angabe des Aufladedatums und des jeweiligen Betrages eine Rechnung erstellt. Für die Rechnungserstellung wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Preisliste erhoben. Eine Rechnungsstellung später als 80 Tage nach der Aufladung ist nicht mehr möglich.
5.9. Der Netzbetreiber ermöglicht dem Kunden die Abfrage des Guthabens seines Prepaid-Guthabens. Die Abrechnung erfolgt täglich. Die Angabe des Guthabens ist unverbindlich und begründet keinen eigenständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen des Netzbetreibers in entsprechender Höhe.
5.10. Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seiner Prepaidkarte kann der Kunde nur unmittelbar oder schnellstmöglich nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Eine Überprüfung anhand der Einzelverbindungsnachweise ist nur möglich, sofern der Kunde in seinem Kundenauftrag die vollständige Speicherung der Verbindungsdaten gewählt hat.
6. Laufzeit, endgültige Deaktivierung und Vertragsende
6.1. Während des Aktivitätszeitraums kann der Kunde abgehende Gespräche führen. Die Dauer des Aktivitätszeitraums beträgt nach Aktivierung zunächst 60 Tage bzw. 3 Monate (je nach Netzanbieter und Land) und verlängert sich durch Aufladung mit dem Mindestgutscheinbetrag des jeweiligen Netzanbieters um weitere 60 Tage bis 3 Monate (je nach Netzanbieter und Land). Durch weitere Aufladungen verlängert sich der Aktivitätszeitraum entsprechend.
6.2. Der Tätigkeitszeitraum darf maximal 12 Monate betragen. Die jeweilige Maximaldauer ergibt sich aus dem mit dem Kunden vereinbarten Tarif.
6.3. Nach Ablauf des Nutzungszeitraums wird die Prepaidkarte vom Netzbetreiber dauerhaft deaktiviert. Eventuell vorhandenes Prepaidguthaben verfällt und wird nicht erstattet. Mit der Deaktivierung der Prepaidkarte endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Kunden.
6.4. Nach der Deaktivierung der Prepaid-Karte wird auch die Nummer recycelt und ggf. an andere Kunden vergeben. Eine Reaktivierung der SIM-Karte ist nach der Deaktivierung nicht möglich. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung der Nummer oder auf Rückforderung der Nummer.
6.5. Der Kunde hat die Möglichkeit, sein Prepaid-Guthabenkonto während des Aktivitätszeitraums zu Beginn eines neuen Aktivitätszeitraums aufzuladen.
6.6 Ist das Guthaben vor Ablauf des Nutzungszeitraums aufgebraucht, sind eingehende Anrufe weiterhin möglich, auch wenn die Prepaidkarte nicht erneut aufgeladen wird.
7. Pflichten des Kunden im Umgang mit seiner Benutzerkennung und „PIN“
7.1. Die Persönlichen Identifikationsnummern (PIN) und die Persönlichen Entsperrungsschlüssel (PUK) sind geheim zu halten, um eine unbefugte Nutzung der Wertkarte durch Dritte oder einen Missbrauch der auf der Wertkarte gespeicherten persönlichen Daten zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, die PIN unverzüglich zu ändern, wenn er davon ausgeht, dass unbefugte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Netzbetreiber über den Verlust, den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung der PIN und PUK durch Dritte unverzüglich zu informieren.
8. Pflichten des Kunden im Umgang mit der Prepaidkarte
8.1. Die Prepaidkarte wird dem Kunden zur vertrags- und funktionsgerechten Nutzung überlassen. Sie verbleibt im Eigentum des Netzbetreibers. Der Kunde gibt die Prepaidkarte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses an den Netzbetreiber zurück. Er ist damit verpflichtet, seine eventuellen Ansprüche gegenüber dem Netzbetreiber aufgrund der Vertragsbeendigung in Vorleistung zu erbringen. Der Netzbetreiber kann die Prepaidkarte jederzeit durch eine andere Ersatzkarte ersetzen.
8.2. Die Prepaidkarte ist vom Kunden sorgfältig aufzubewahren, um Missbrauch und Verlust zu vermeiden.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, den Verlust, den Diebstahl oder die unbefugte Nutzung der Prepaidkarte durch Dritte dem Netzbetreiber unverzüglich mitzuteilen.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung seines Namens oder seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Dies kann schriftlich oder telefonisch über die Kundenhotline erfolgen. Erforderlich ist eine Legitimation des Kunden durch Angabe eines PUK, Geheimcodes oder – bei schriftlichen Mitteilungen – die Vorlage einer Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses und der aktuellen Meldebescheinigung.
8.5. Eine Übertragung der Prepaidkarte auf einen Dritten ist nur zulässig, wenn dieser seine Identität gegenüber dem Netzbetreiber mittels eines amtlichen Ausweisdokuments mit Angabe der Adresse (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) nachweist und eine schriftliche Übernahmeerklärung abgibt.
8.6. Der Kunde darf seine Prepaid-Karte nicht in Vermittlungs- oder Übertragungssystemen einsetzen, um Drittverbindungen (Sprachkommunikation oder Datenübertragungen) an einen anderen Dritten zu initiieren oder weiterzuleiten. Der Kunde darf seine SIM-Karte nicht zur Erbringung von Telemediendiensten oder telekommunikationsgestützten Diensten einsetzen. Hierzu gehört auch der Versand von Werbe-SMS, Werbe-MMS und Werbe-E-Mails an Nutzer eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes, sofern diese nicht manuell an einen Teilnehmer adressiert sind, sondern systemgesteuert an eine Vielzahl von Teilnehmern versendet werden.
8.7. Es ist nicht gestattet, die Mobilfunkdienste des Netzbetreibers gewerblich zu vermarkten oder Dritten zum Vertrieb anzubieten, es sei denn, der Netzbetreiber hat vorher ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung erteilt. Diese Regelung gilt auch, wenn nur Teile der Mobilfunkdienste des Netzbetreibers betroffen sind.
8.8. Der Kunde ist verpflichtet, die aufgrund dieses Mobilfunkvertrages erhaltene(n) Prepaidkarte(n) ausschließlich zur Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Die weitergehende oder gewerbliche Nutzung der Prepaidkarte(n) zur Erbringung von (Mobilfunk-)Leistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen vorherigen Zustimmung des Netzbetreibers.
8.9. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Prepaidkarte zu folgenden Zwecken zu verwenden:
8.9.1 Erbringung von Zusammenschaltungsleistungen jeglicher Art zwischen dem Mobilfunknetz des Netzbetreibers und anderen öffentlichen Telekommunikations- oder IP-Netzen und/oder
8.9.2 Anbindung von Firmentelefonanlagen oder Datennetzen (LAN/WAN) mittels So-
sogenannte GSM-Gateways (SIM-Boxen, Least Cost Router) zum Mobilfunknetz der Netzbetreiber.
8.9.3 Der Kunde darf keine Verbindungen herstellen, die zu Zahlungen oder sonstigen Gegenleistungen Dritter an den Kunden führen.
9. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
9.1. Der Netzbetreiber haftet gegenüber seinen Kunden für Vermögensschäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht wurden, nach Maßgabe des § 44a Telekommunikation
Gesetz (TKG).
9.2. Im Übrigen bestimmt sich die Haftung des Netzbetreibers, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den folgenden Regelungen:
- Die Haftung der Netzanbieter für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ist unbeschränkt. Ebenso ist die Haftung der Netzanbieter für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
- Liegen die Voraussetzungen von a) nicht vor, haftet der Netzbetreiber nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft verletzt wird – gleich aus welchem Rechtsgrund. In diesen Fällen ist die Haftung des Netzbetreibers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich dabei um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder zugesicherten Eigenschaft der vom Netzbetreiber zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Netzbetreibers.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
9.4. Für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die Ziffern 8.6, 8.7, 8.8 und/oder 8.9 schuldet dieser dem Netzbetreiber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.250,00 EUR pro vertragswidrig verwendeter und/oder an Dritte weitergegebener Netzbetreiber-Mobilfunkkarte. Handelt es sich beim Kunden um eine juristische Person, so haftet neben der juristischen Person auch deren gesetzliche Vertretungsorgan als Gesamtschuldner für die Zahlung der Vertragsstrafe, es sei denn, die vertragswidrige Verwendung der Netzbetreiber-Mobilfunkkarte erfolgt ohne deren Wissen und Willen.
Dem Netzbetreiber bleibt die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden, der gegen die Ziffern 8.6, 8.7, 8.8 und/oder 8.9 verstößt, neben der Vertragsstrafe vorbehalten. Gezahlte Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche des Netzbetreibers angerechnet.
10. Datenschutz, Fernmeldegeheimnis
10.1. Der Netzbetreiber erhebt, verarbeitet und nutzt Bestands- und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 TKG) sowie Nutzungsdaten (§ 15 TMG) des Kunden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und in den übrigen Fällen, soweit gesetzliche Vorschriften die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung vorschreiben oder erlauben oder der Kunde einwilligt. Der Netzbetreiber darf Bestandsdaten außerdem für Zwecke der Kundenberatung, der Werbung für eigene Angebote und der Marktforschung verarbeiten und nutzen.
10.2. Darüber hinaus darf der Netzbetreiber die für den Aufbau und die Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie für Abrechnungszwecke gespeicherten Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten, der bedarfsgerechten Gestaltung von Telekommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen mit Einwilligung des Kunden verwenden. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
10.3. Der Netzbetreiber löscht die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres, das auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgt, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen oder die Rechtsverfolgung eine längere Speicherung erfordern. Der Ablauf des Abrechnungszeitraums entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Rechnung erstellt worden wäre, wenn es sich um einen Vertrag über einen bestimmten Zeitraum handeln würde. Die Löschung kann unterbleiben, wenn der Kunde vor der Löschung Einwände gegen die Höhe des Guthabens erhoben hat.
10.4. Ein Anspruch des Kunden auf die Ausstellung eines Einzelverbindungsnachweises besteht nicht. Der Netzbetreiber kann auf schriftlichen Wunsch des Kunden gegen gesondertes Entgelt gemäß Preisliste einen Einzelverbindungsnachweis ausstellen. Die Zielrufnummer im Einzelverbindungsnachweis wird nach Wahl des Kunden vollständig oder ohne die letzten drei Ziffern angegeben.
10.5. Sofern der Kunde Leistungen anderer Netzbetreiber in Anspruch nimmt, können die Verkehrsdaten des Kunden zum Zwecke der Abrechnung an externe Abrechnungsstellen weitergegeben werden.
11. Endgeräteanforderungen
11.1. Erwirbt der Kunde ein bestimmtes Mobiltelefon („Endgerät mit SIM-Lock“) zur ausschließlichen Nutzung innerhalb eines bestimmten Mobilfunknetzes, ist er verpflichtet, sich mit dem Endgerät mit SIM-Lock nur innerhalb dieses Mobilfunknetzes anzumelden oder die von diesem Netzbetreiber festgelegte Gebühr für die Entsperrung des Endgerätes zu entrichten. Derartige SIM-Lock-Telefone können nicht für die von der travSIM GmbH vertriebenen SIM-Karten verwendet werden. Bitte stellen Sie vor dem Kauf der von der travSIM GmbH bereitgestellten SIM-Karten sicher, dass Ihr Gerät NICHT SIM-gesperrt ist.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Netzanbieters oder der von diesem angegebene Ort, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der Netzanbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
12.2. Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht des Staates, in dem der Netzbetreiber seinen Betrieb aufnimmt, mit Ausnahme der Regelungen, auf die gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind (Internationales Privatrecht, Art. 3 ff. EGBGB).
13. Allgemeine Bestimmungen
13.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2. Eine Abtretung von Rechten aus dem Kundenverhältnis ist dem Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Netzbetreibers gestattet.